Kosten 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Behandlungskosten beim Heilpraktiker.​

 

 

Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und Beihilfen erstatten Kosten beim Heilpraktiker nicht immer in voller Höhe. Die Abrechnung erfolgt teilweilse nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und gemäß Sondervereinbarung.

 

Bei Abrechnungen zur Einreichung bei der privaten Krankenversichrung (private Zusatzversicherungen, Beihilfen) wird nach GebüH mit dem Faktor 1,0 bis 2,4 abrechnet. Beachten Sie bitte, dass die privaten Krankenversichrung (private Zusatzversicherungen, Beihilfen) in der Regel nur den 1-fachen Satz der GebüH erstatten.

 

Die jeweilige Höhe der Erstattung fällt jedoch unterschiedlich aus und hängt u.a. ab von der Art Ihres Tarifs, den Höchstsätzen für die verschiedenen Leistungen und einer eventuellen Selbstbeteiligung. Es ist daher empfehlenswert, sich vorher bei der betreffenden Krankenkasse zu erkunden welcher Betrag erstattet wird. 

 

Erstanamnese mit anschließender Akupunkturbehandlung. ggf. inklusive Verschreibung einer chinesischen Kräuterrezeptur, TDP- Wärmebehandlung werden pauschal mit 100,00 € abgerechnet.

 

Die normale Folgebehandlung Akupunktur. ggf. inklusive Verschreibung einer chinesischen Kräuterrezeptur, TDP- Wärmebehandlung werden pauschal mit 60,00 € abgerechnet.

 

Praxis für Akupunktur

 

Jinghong Xu

 

Master Akupunktur

Heilpraktikerin


Aprikosenstr. 25

70329 Stuttgart-Obertürkheim

 

Tel.: 017676700302

akupunktur.xu@gmail.com

 

Sprechstunden:

Mo.Di.Do.Fr. 9:00-17:00

Mi. 9:00-13:00 

Sa.So. geschlossen 

 

Termin nach Vereinbarung

 

 

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Praxis für Akupunktur, 70329 Stuttgart-Obertürkheim, Esslingen, Master Akupunktur, TCM, Kräutertherapie